Anbieter des Dienstes ist die Datavise GmbH & Co. KG, Moltkestr. 97, 40479 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 25097, vertreten durch die 28SEVEN GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Timm Caster, nachfolgend Datavise.
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des unter cybercheck.datavise.de bereitgestellten Sicherheitsscanners, nachfolgend Cybercheck, einschließlich der Anforderung, der Durchführung und der Bereitstellung einer Prüfung sowie des daraus erstellten Ergebnisberichts.
Diese Nutzungsbedingungen werden Bestandteil des Nutzungsvertrags, indem sie im Anforderungsformular verlinkt sind und die handelnde Person ihre Kenntnisnahme vor Absenden des Formulars ausdrücklich bestätigt. Datavise übermittelt die maßgebliche Fassung zusätzlich mit der Verifizierungsnachricht nach Ziffer 4.2. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Anforderung veröffentlichte Fassung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers gelten nicht, auch wenn Datavise ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und die Prüfung in Kenntnis solcher Bedingungen durchführt.
Nutzer im Sinne dieser Bedingungen ist das Unternehmen, die juristische Person des öffentlichen Rechts oder das öffentlich-rechtliche Sondervermögen, für das die Prüfung angefordert wird. Der Nutzer ist Vertragspartner von Datavise.
Handelnde Person ist die natürliche Person, die das Anforderungsformular ausfüllt, absendet und die Verifizierung nach Ziffer 4.2 vornimmt.
Prüfung ist der von Datavise automatisiert durchgeführte Vorgang der Analyse der öffentlich erreichbaren Infrastruktur und Webpräsenz der angegebenen Domain nach Maßgabe der Ziffern 5 und 6.
Bericht ist das aus der Prüfung automatisiert erzeugte Ergebnisdokument einschließlich Gesamtbewertung, Befundliste und Zusammenfassung.
Cybercheck richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen. Die Prüfung darf ausschließlich für Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Nutzers angefordert werden.
Mit dem Absenden des Anforderungsformulars bestätigt die handelnde Person, dass die Prüfung ausschließlich zu den in Ziffer 3.1 genannten Zwecken angefordert wird. Datavise ist berechtigt, Anforderungen abzulehnen oder abzubrechen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Prüfung zu privaten Zwecken angefordert wird.
Mit dem Absenden des Anforderungsformulars sichert die handelnde Person zu, zur Abgabe der Erklärungen nach diesen Bedingungen für den Nutzer bevollmächtigt zu sein. Datavise ist nicht verpflichtet, die Vertretungsmacht zu überprüfen, und darf auf diese Zusicherung vertrauen.
Die handelnde Person übernimmt gegenüber Datavise ein eigenständiges, von der Wirksamkeit des Nutzungsvertrags unabhängiges Garantieversprechen dahin, dass die Zusicherungen nach den Ziffern 3.2, 3.3 und 7 zutreffen.
Mit dem Absenden des vollständig ausgefüllten Anforderungsformulars gibt der Nutzer, vertreten durch die handelnde Person, ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über eine Prüfung ab. Die Darstellung des Dienstes auf der Webseite stellt kein Angebot von Datavise dar.
Datavise übersendet an die angegebene E-Mail-Adresse eine Nachricht mit einem Verifizierungslink. Die Bestätigung dieses Links dient dem Nachweis, dass die Anforderung von der Inhaberin oder dem Inhaber der angegebenen Adresse ausgeht.
Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn Datavise nach erfolgter Verifizierung mit der Durchführung der Prüfung beginnt. Ein Anspruch auf Annahme des Angebots besteht nicht. Datavise kann ein Angebot ohne Angabe von Gründen unberücksichtigt lassen.
Die Prüfung ist unentgeltlich. Ein Entgelt wird weder geschuldet noch vereinbart. Der Nutzungsvertrag ist ein unentgeltlicher Vertrag über die Durchführung der Prüfung und die Bereitstellung des Berichts. Ein Dienst- oder Werkvertrag über eine entgeltliche Leistung von Datavise kommt nicht zustande; hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
Der Bericht enthält die Kontaktdaten einer Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners von Datavise. Diese Angabe stellt kein Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrags dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Kontaktaufnahme. Datavise nimmt von sich aus keinen werblichen Kontakt zum Nutzer auf, es sei denn, der Nutzer hat hierin gesondert eingewilligt.
Datavise schuldet die sorgfältige Durchführung der zum Zeitpunkt der Prüfung implementierten Prüfmodule sowie die Bereitstellung des daraus automatisiert erzeugten Berichts. Geprüft werden insbesondere: Transportverschlüsselung, DNS- und Mailsicherheit, HTTP-Header, öffentlich erreichbare Ports, erkennbare Softwareversionen, Reputationseinträge, Treffer in bekannten Datenlecks, formale Merkmale der Webseite (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Consent), Schreibvarianten der Domain sowie der von außen erkennbare Einsatz von KI-Technologien.
Datavise schuldet nicht: die Vollständigkeit der Befunde, eine bestimmte Trefferquote oder die Fehlerfreiheit einzelner Feststellungen; die Erfassung interner Systeme oder nicht öffentlich erreichbarer Komponenten; die Aktualisierung des Berichts, eine Nachprüfung oder eine Wiederholung der Prüfung; eine Rechts- oder Sicherheitsberatung über den Bericht hinaus.
Der Bericht bildet den zum Zeitpunkt der Prüfung von außen erkennbaren Zustand ab. Nachfolgende Änderungen an den geprüften Systemen werden nicht erfasst.
Die Prüfung erfolgt von außen und ohne Überwindung von Zugangssicherungen. Sie ist nicht auf das Eindringen in Systeme, das Ausnutzen von Schwachstellen oder die Verschaffung von Daten gerichtet. Zur Durchführung baut Cybercheck aktive Netzverbindungen zu den öffentlich erreichbaren Diensten der angegebenen Domain auf. Der Nutzer stimmt diesen Zugriffen zu.
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Prüfung auf den geprüften Systemen Wirkungen auslösen kann, insbesondere Einträge in Protokolldateien, Alarme von Angriffserkennungssystemen, das Auslösen von Sperrmechanismen und Anfragebegrenzungen sowie kurzzeitig erhöhte Last.
Der Nutzer hat vor Anforderung der Prüfung insbesondere eine aktuelle Sicherung der auf den geprüften Systemen verarbeiteten Daten vorzunehmen, die für den Betrieb verantwortlichen Stellen über die bevorstehende Prüfung zu unterrichten und einen Zeitpunkt zu wählen, zu dem die Systeme keiner besonderen Belastung unterliegen.
Die Prüfung darf nicht für Domains angefordert werden, über die Systeme erreichbar sind, die kritischen Infrastrukturen zuzuordnen sind, die der Steuerung industrieller Anlagen dienen, die medizinische Geräte oder Verfahren betreffen oder deren Beeinträchtigung Leib, Leben oder die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Abweichendes bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
Mit der Anforderung einer Prüfung sichert der Nutzer zu, dass die angegebene Domain und die dahinterstehenden Systeme dem Nutzer zuzurechnen sind oder eine ausdrückliche Berechtigung des Inhabers vorliegt; der Prüfung keine vertraglichen, gesetzlichen oder behördlichen Verbote entgegenstehen; die Prüfung nicht dazu dient, Informationen über Wettbewerber oder sonstige Dritte zu erlangen; die geprüften Systeme nicht unter Ziffer 6.4 fallen; und die Angaben zu Name, Rolle und E-Mail-Adresse zutreffend sind.
Werden die geprüften Systeme außerhalb der Bundesrepublik Deutschland betrieben, sichert der Nutzer zusätzlich zu, dass die Prüfung auch nach dem am Standort der Systeme geltenden Recht zulässig ist.
Ein Zugriff auf fremde Systeme ohne Berechtigung kann zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Folgen auslösen, unter anderem nach §§ 202a ff. StGB sowie nach dem Recht des Staates, in dem die Systeme betrieben werden.
Der Nutzer stellt Datavise von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass eine Zusicherung nach Ziffer 3 oder Ziffer 7 unzutreffend war oder dass gegen Ziffer 6.4 oder Ziffer 9 verstoßen wurde. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung.
Untersagt sind insbesondere: die Anforderung von Prüfungen für Domains ohne Berechtigung nach Ziffer 7; die Angabe fremder, erfundener oder nicht erreichbarer Kontaktdaten; der automatisierte Massenabruf, das Umgehen von Begrenzungen der Anfragehäufigkeit; das Nachbilden des Dienstes, seiner Prüflogik oder seines Berichtsaufbaus; die Anforderung einer Prüfung durch Wettbewerber von Datavise zum Zweck der Wettbewerbsbeobachtung; die entgeltliche Weitergabe von Berichten an Dritte.
Cybercheck wird ohne Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit bereitgestellt. Datavise kann den Dienst jederzeit ändern, einschränken oder einstellen sowie Wartungsarbeiten ohne Vorankündigung durchführen. Ein Anspruch auf Fortbestand des Dienstes besteht nicht.
Der Bericht ist eine automatisiert erzeugte Auswertung der durchgeführten Prüfmodule. Die Prüfung ist weder ein Penetrationstest noch ein Sicherheitsaudit noch eine Zertifizierung. Eine Bewertung mit A bedeutet nicht, dass keine Schwachstellen bestehen. Befunde können unzutreffend oder unvollständig sein, etwa durch zwischengeschaltete Schutzsysteme oder zeitweise nicht erreichbare Systeme. Entscheidungen über Sicherheitsmaßnahmen trifft der Nutzer eigenverantwortlich.
Hinweise des Berichts zur Anbieterkennzeichnung, zur Datenschutzerklärung, zur Einwilligung in den Zugriff auf Endeinrichtungen sowie zum erkennbaren Einsatz von KI sind formale, automatisiert und schematisch ermittelte technische Feststellungen. Eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls findet nicht statt und wird nicht geschuldet. Die Feststellungen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder einen Datenschutzbeauftragten.
Datavise räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich unbefristetes Recht ein, den Bericht für interne Zwecke zu nutzen. Eine Veröffentlichung des Berichts, eine auszugsweise Verwendung zu Werbezwecken sowie jede Nutzung, die den Eindruck einer Zertifizierung durch Datavise erweckt, bedürfen der vorherigen Zustimmung von Datavise in Textform.
Datavise behandelt die im Rahmen der Prüfung ermittelten sicherheitsrelevanten Befunde vertraulich und macht sie Dritten nicht zugänglich. Datavise ist berechtigt, die im Rahmen von Prüfungen gewonnenen Daten in anonymisierter und aggregierter Form auszuwerten.
Datavise verarbeitet die im Rahmen der Anforderung und der Prüfung anfallenden personenbezogenen Daten als eigene Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung Cybercheck.
Datavise haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Datavise nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, und zwar auf höchstens 50.000 EUR je Schadensfall für Schäden an den geprüften Systemen und auf höchstens 10.000 EUR je Schadensfall für alle übrigen Schäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Datavise kann den Zugang zum Dienst sperren, wenn ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen vorliegt. Der Nutzungsvertrag endet mit Bereitstellung des Berichts oder mit dem Abbruch der Prüfung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Nutzer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.